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Ein Monat neue Regeln: Was sich beim Dampfen in Österreich wirklich geändert hat

20. September 2026 durch
LDL, PATRICK

Seit gut einem Monat gelten die neuen Regeln für E-Liquids in Österreich. Im Vorfeld wurde viel darüber gesprochen, was sich ab April alles ändern würde. Zeit also für ein erstes Fazit aus der Praxis: Was merken Kundinnen und Kunden tatsächlich – und was ist eigentlich gleich geblieben?

Die wichtigste Nachricht zuerst: Wer dampft, bekommt natürlich weiterhin E-Liquids, Geräte und Zubehör. Der große Unterschied liegt weniger beim Dampfen selbst als bei den Verkaufs- und Bezugswegen.

Seit 1. April dürfen E-Liquids nur noch über Trafiken und lizenzierte E-Liquid-Fachgeschäfte verkauft werden. Dampfershops dürfen neue Ware außerdem nur noch über bewilligte Großhändler beziehen, die für diese Produkte die Verbrauchsteuer abführen.

Was fragen unsere Kunden am häufigsten?

Eine der häufigsten Fragen lautet momentan wenig überraschend: „Wird mein Liquid bald teurer?“

Die neue Verbrauchsteuer kann bei neu eingekaufter Ware natürlich einen Einfluss auf den Preis haben. Allerdings sollte man nicht jeden Preisaufschlag automatisch mit „der neuen Steuer“ erklären lassen.

Denn es gibt eine wichtige Übergangsregelung.

Lizenzierte E-Liquid-Fachgeschäfte dürfen Warenbestände, die bereits am 31. März 2026 bei ihnen auf Lager waren, grundsätzlich noch bis 31. Dezember 2026 ohne diese neue Steuerbelastung abverkaufen, sofern die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Das bedeutet vereinfacht: Altware ist nicht plötzlich nur deshalb steuerpflichtig geworden, weil der Kalender den 1. April zeigt.

Wenn also ein Produkt bereits vorher im Lager war und nun erheblich teurer angeboten wird, darf man als Kunde durchaus nachfragen, warum.

Neue Ware kann man erkennen

Bei neu in den österreichischen Markt gelangender Ware gibt es außerdem Kennzeichnungsvorschriften nach § 11 TabStG 2022.

Unter anderem muss auf der Verpackung der Hinweis

„Zum Verkauf in Österreich bestimmt“

zu finden sein. Außerdem müssen unter anderem Produktart, Menge und Sortenbezeichnung angegeben sein. Bei importierten Produkten muss auch der Steuerschuldner auf der Verpackung aufscheinen.

Österreich verwendet dafür leider keine so auffällige Steuerbanderole, wie man sie beispielsweise von der deutschen Einführung der Liquidsteuer kennt. Trotzdem können Kunden anhand der Verpackung zumindest Anhaltspunkte erkennen. Das BMF hat diese Kennzeichnungsvorgaben gegenüber der Branche im Februar noch einmal ausdrücklich klargestellt.

Wichtig dabei: Altware kann völlig legal noch die bisherige Verpackung tragen. Auch bei den Verpackungsvorschriften gibt es Übergangsbestimmungen. Eine fehlende neue Kennzeichnung bedeutet daher bis Ende 2026 nicht automatisch, dass mit einem Produkt etwas nicht stimmt.

Und sonst?

Für die meisten Dampfer hat sich erstaunlich wenig geändert.

Man kommt weiterhin ins Fachgeschäft, bekommt sein Liquid, kann sich beraten lassen und findet weiterhin unterschiedliche Geräte, Geschmacksrichtungen, Basen, Longfills und Nikotinshots.

Was sich verändert hat, passiert hauptsächlich hinter den Kulissen: Lizenzen, zugelassene Großhändler, Verbrauchsteuer und strengere Vertriebswege.

Auch Nikotinbeutel sind ein Sonderfall. Während diese grundsätzlich stärker an das Trafiksystem gebunden wurden, dürfen entsprechend berechtigte E-Liquid-Fachgeschäfte sie im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin anbieten. Im Ländle Dampferladen haben wir dafür die entsprechende Genehmigung erhalten.

Unser Fazit nach einem Monat

Der 1. April hat das Dampfen in Österreich nicht auf den Kopf gestellt. Er hat vor allem den Handel verändert.

Für Kundinnen und Kunden lohnt es sich aber mehr denn je, genauer hinzusehen: Ist es neue oder alte Ware? Ist die Verpackung für Österreich gekennzeichnet? Und kann ein Händler nachvollziehbar erklären, warum sich ein Preis verändert hat?

Unser Eindruck nach dem ersten Monat: Wer bei einem seriösen Fachgeschäft kauft und bei Unklarheiten einfach nachfragt, muss aus den neuen Regeln keine Wissenschaft machen.