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Die neuen E-Liquid-Regeln gelten jetzt

Worauf Kundinnen und Kunden achten sollten
5. April 2026 durch
LDL, Patrick


Seit 1. April 2026 gelten in Österreich neue Regeln für E-Liquids und verwandte Produkte. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem: E-Liquids bleiben erhältlich, aber der Verkauf ist stärker geregelt.

Gleichzeitig hören wir bereits von Kundinnen und Kunden, dass manche Anbieter ihre Ware deutlich teurer verkaufen und das pauschal mit „der neuen Steuer“ begründen. Genau hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen.


Nicht jeder Preisaufschlag ist automatisch „wegen der Steuer“

Natürlich können sich durch neue gesetzliche Vorgaben Preise verändern. Das heißt aber nicht, dass jeder starke Preisaufschlag automatisch gerechtfertigt ist.

Wenn ein Händler sagt: „Das ist jetzt wegen der Steuer teurer“, darf man als Kundin oder Kunde ruhig nachfragen. Noch besser: Man kann einen Blick auf die Verpackung werfen.

Denn steuerlich korrekt für Österreich bestimmte Ware muss erkennbar gekennzeichnet sein. Österreich hat zwar keine Steuerbanderole wie Deutschland. Es gibt also keinen auffälligen Steuerstreifen auf jeder Packung. Trotzdem gibt es klare Kennzeichnungsvorgaben.


Woran erkennt man Ware für Österreich?

Nach § 11 TabStG 2022 müssen Packungen von tabakverwandten Produkten, also auch E-Liquids, bestimmte Angaben tragen. Für Kundinnen und Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Auf der Packung muss erkennbar sein, um welche Produktart es sich handelt
  • Die Menge muss angegeben sein
  • Die Sortenbezeichnung muss ersichtlich sein
  • Es muss der Hinweis „Zum Verkauf in Österreich bestimmt“ vorhanden sein
  • Bei importierter Ware muss der Steuerschuldner auf der Packung stehen
  • Die Angaben müssen lesbar sein, ohne dass man die Packung vorher öffnen muss

Einfach gesagt: Wenn ein Produkt bereits als österreichische, regulierte Ware verkauft wird, sollte das auf der Verpackung nachvollziehbar sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es auf der Außenverpackung direkt aufgedruckt ist, oder mit einer Art "Steuerbanderole" angebracht wird.

Koyuki Kiro

Eigene Beispielabbildung, Gattung: E-Liquid, Menge: 10ml, Sortenbezeichnung: Koyuki Kiro 10, Steuerschuldner: COPS


Flasche oder Außenverpackung?

Bei E-Liquids kommt es darauf an, wie das Produkt verkauft wird. Wird ein einzelnes Fläschchen verkauft, muss die Kennzeichnung am Fläschchen angebracht sein. Wird das Fläschchen in einem Karton verkauft, muss die Kennzeichnung jedenfalls auf der Außenverpackung stehen.

Wenn ausschließlich ungeöffnete Außenverpackungen verkauft werden, kann die Kennzeichnung auf der Außenverpackung ausreichen.

In bestimmten Fällen kann die Kennzeichnung auch über einen nicht wiederverwendbaren, möglichst manipulationssicheren Aufkleber erfolgen. Wichtig ist: Die Kennzeichnung muss auf jenem Gebinde sein, das an die Kundin oder den Kunden abgegeben wird.


Achtung: Es gibt Übergangsregeln

Wichtig ist aber auch: Nicht jede ältere Verpackung ist automatisch verdächtig. Für bereits verkaufsfertig verpackte Ware gibt es Übergangsbestimmungen.

Wenn tabakverwandte Produkte am 30. April 2026 bereits verkaufsfertig verpackt waren und vor dem 1. Jänner 2027 an Verbraucher abgegeben werden, gelten die neuen Verpackungsvorschriften nach § 11 TabStG 2022 noch nicht in gleicher Weise.

Das heißt ganz einfach: Es kann noch Ware im Umlauf sein, die anders aussieht. Genau deshalb sollte man nicht vorschnell urteilen, aber bei auffälligen Preisaufschlägen ruhig nachfragen.


Unser Tipp für Kundinnen und Kunden

Wenn euch jemand erklärt, ein Liquid sei „wegen der Steuer“ plötzlich viel teurer, dann fragt freundlich nach:

  • Ist das Produkt bereits für den Verkauf in Österreich gekennzeichnet?
  • Steht „Zum Verkauf in Österreich bestimmt“ auf der Verpackung?
  • Ist der zuständige Steuerschuldner oder Hersteller angegeben?
  • Ein deutlicher Preisaufschlag „wegen der neuen Steuer“ sollte dann aber besonders gut erklärt werden können. 😉

Seriöse Händler können solche Fragen beantworten. Wer ausweicht oder nur pauschal auf „die Steuer“ verweist, sollte kritisch betrachtet werden.


Unser Fazit

Die neuen Regeln sollen den Markt transparenter machen. Für Kundinnen und Kunden ist das grundsätzlich gut - aber nur, wenn klar und ehrlich informiert wird.

E-Liquids bleiben erhältlich. Wichtig ist jetzt vor allem, auf seriöse Verkaufsstellen, nachvollziehbare Ware und transparente Beratung zu achten.

Wir im Ländle Dampferladen erklären euch gerne, worauf ihr bei Verpackung, Kennzeichnung und Produktauswahl achten solltet.




Bildnachweis Titelbild: KI-generierte symbolische Illustration – keine Originalaufnahme
Andere Bilder: C.O.P.S GmbH